Archiv: Januar 2016

Was tun bei Sturmschäden?

28.01.2016 | Was tun bei Sturmschäden?

Wenn ein Sturm Bäume umgestürzt oder Dächer abgedeckt hat, kommt oft die Gebäude- oder Hausratversicherung für die entstandenen Sturmschäden auf. Versicherte sollten jedoch schnell und umsichtig reagieren, um die fällige Erstattung nicht zu gefährden. Zunächst ist zu klären: Gab es überhaupt „offiziell“ einen Sturm? Dafür muss laut den meisten Versicherungsbedingungen mindestens Windstärke acht geherrscht haben (62 Stundenkilometer). Der Deutsche Wetterdienst hilft in diesem Punkt weiter. Zudem sollte man das Aufräumen nicht überstürzt angehen. Natürlich sollte verhindert werden, dass der Schaden sich ausweitet oder zu einer Gefahr für Mensch oder Tier wird. Doch davon abgesehen sollte alles unterlassen werden, was die Schadens(ursachen)feststellung beeinträchtigen würde. Am besten dokumentieren Betroffene den Schaden sorgfältig (Foto oder Video) und klären mit dem Versicherer ab, was unternommen werden kann. Vergleichen Sie hier Wohngebäudeversicherungen! Jetzt klicken!                  Vergleichen Sie hier Hausratversicherungen! Jetzt klicken!
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Teilkasko zahlt bei Hagelschaden

22.01.2016 | Teilkasko zahlt bei Hagelschaden

Haben Sie eine gute Autoversicherung? > > > Hier klicken und vergleichen! JETZT! < < < Teilkasko zahlt bei Hagelschaden Mitunter erreichen sie die Größe von Tischtennisbällen, und ihr Zerstörungswerk an ungeschützten Autos kann entsprechend kostspielig werden: Hagelkörner. Glücklicherweise ist der Hagelschaden von der Teilkasko ebenso abgedeckt wie Schäden durch Stürme, Überschwemmungen oder Blitzschläge. Für den Versicherten hat das den Vorteil, dass üblicherweise keine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt erfolgt, wie es bei einem Vollkasko-Schaden der Fall wäre. Zudem greifen beim Teilkasko in der Regel niedrigere Selbstbeteiligungen. Als Versicherte/r können Sie wählen: Entweder erstattet der Versicherer die Reparaturkosten oder er zahlt Ihnen den Betrag, der für eine „fiktive“ Schadensbehebung angesetzt wird. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Erstattungssumme darf die Wertminderung des Autos nicht überschreiten. Wenn der Wiederverkaufswert durch die Schäden lediglich um 800 Euro gesunken ist, die Reparatur aber das Doppelte kosten würde, muss der Versicherungsnehmer gegebenenfalls die Lücke mit eigenem Geld schließen. Kommt es zum Streit über die Summe, entscheidet ein Sachverständigenausschuss, in den Versicherer und Versicherter jeweils einen Gutachter entsenden. Haben Sie eine gute Autoversicherung? > > > Hier klicken und vergleichen! JETZT! < < <
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Vorsicht, Einbruch-Saison

18.01.2016 | Vorsicht, Einbruch-Saison

In der dunklen Jahreszeit passieren die meisten Einbrüche in Häuser und Wohnungen. In den letzten fünf Jahren ist ihre Zahl um rund ein Drittel gestiegen. Wer zum Opfer wird, geht im Allgemeinen davon aus, dass seine Hausratversicherung den materiellen Schaden schon ersetzen werde. Doch das erweist sich oft als trügerische Hoffnung bei Einbruch. Es gibt nämlich einige Faktoren, die den Versicherungsschutz begrenzen. Zum einen erstattet die Assekuranz generell die Wiederbeschaffungskosten, nicht aber den Original-Kaufpreis oder den heutigen Neuwert. Zudem darf der Ersatz für Wertsachen meist 20 oder 30 Prozent der Versicherungssumme nicht überschreiten, bei Bargeld ist der Versicherungsschutz oft bei 1.000 Euro gedeckelt. Auch der Missbrauch von Kreditkarten ist häufig kaum oder gar nicht abgedeckt. Zum anderen liegen in vielen Fällen keine Kaufbelege mehr vor, oder der Wert des Hausrats hat sich seit Abschluss der Versicherung deutlich erhöht. Daher ist es wichtig, den Hausrat umfassend zu dokumentieren (Belege und ggf. Fotos) und die Versicherung regelmäßig anzupassen. Ist Ihr Hausrat angemessen versichert? Hier klicken und den individuellen Vergleich machen! - Jetzt!
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Hackerangriffe und Cybercrime

18.01.2016 | Hackerangriffe und Cybercrime

Auf Dutzende Millionen Euro beläuft sich der jährliche Schaden durch Online-Kriminalität in Deutschland. Die genaue Zahl kann kaum seriös geschätzt werden. Denn nicht alle Schadensfälle werden gemeldet, da viele Unternehmen Sanktionen oder Umsatzverluste befürchten, wenn Sicherheitslücken bekannt werden. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind häufig betroffen. Da die Hacker ihr Arsenal ständig erweitern und aufrüsten, droht bei einem Angriff potenziell existenzbedrohlicher Schaden. Oftmals bleibt die Attacke zwar lange unbemerkt, weil heimlich Kunden-, Finanz- oder Produktionsdaten inklusive Patenten abgesaugt werden. Doch das unmittelbare Risiko für das operative Geschäft ist ebenfalls für Unternehmen jeglicher Größe beträchtlich. Neben strengen Sicherheitsvorkehrungen (größter Unsicherheitsfaktor: der Mensch) sollten sich die Firmen daher mit einer Versicherung vor dem finanziellen Schaden schützen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl speziell auf mittelständische Unternehmen zugeschnittener Cybercrime-Policen. Sie springen nicht nur finanziell in die Bresche, sondern bieten meist auch IT-Experten auf, die den Schaden begrenzen. Haben Sie die richtige Absicherung? Hier klicken >> wir helfen gerne! - Jetzt!
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